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Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Einreichung von Projektskizzen für die Förderung von Vorhaben die 2020 umgesetzt werden sollen, am 11. Oktober 2019 endet.

Auch im Jahr 2020 will das Auswärtige Amt den Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine) und in Russland im Sinne einer „Außenpolitik der Gesellschaften“ unterstützen. Wir wollen damit engagierten Akteuren der Zivilgesellschaft die Gelegenheit geben, den sozialen Zusammenhalt und den Aufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen in der Region zu stärken, um den europäischen Gedanken zu festigen, die Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen und pluralistischen Grundordnung zu fördern und so das friedvolle Miteinander der Völker in Europa in Zukunft zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Einreichung von Projektskizzen für die Förderung von Vorhaben die 2020 umgesetzt werden sollen, am 11. Oktober 2019 endet.