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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring, © colourbox.de
Allgemeine Hinweise
Zeitverschiebung: MEZ + 1 Std.
Notrufe:
Feuerwehr 101
Miliz 102
Rettungsdienst 103
Erreichbarkeit der deutschen Botschaft in Kiew in Notfällen
Adresse der Botschaft:
Wul. Bohdana Chmelnytzkoho 25, 01901 Kiew
Tel.: +38-044-281-11-00
Die regulären Öffnungszeiten sind:
Montag-Donnerstag 08.00-17.15 Uhr und Freitag 08.00-15.30 Uhr
In besonderen Notfällen außerhalb dieser Öffnungszeiten ist der Bereitschaftsdienst der Botschaft Kiew erreichbar unter der Nummer
- auf Deutsch +38-050-355-82-85
- auf Ukrainisch +38-050-469-22-77
Unter dieser Telefonnummer werden keine Visaauskünfte erteilt!
Die Ländervorwahl für die Ukraine ist 0038 oder +38.
Vorwahl nach Deutschland +49 + Vorwahl ohne 0 + Nr.
Vorwahl nach Berlin +49 + 30 + Nr.
Dnipro:
Vorwahl aus Deutschland +380-56
Charkiw:
Vorwahl aus Deutschland +380-57
Saporishshja:
Vorwahl aus Deutschland +380-61
Mobiltelefone
Aus Deutschland an UKR Mobilnetz +38 + Nr. inkl. Vorwahlnull
Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise
Vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird gewarnt. Sie unterliegen nach ukrainischem Recht einem speziellen Zugangsregime.
Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Es wird ebenfalls gewarnt vor Reisen in regierungskontrollierte Gebiete entlang der sogenannten „Kontaktlinie“.
Es wird empfohlen, sich bei dringenden Reisen in diese Orte und Landkreise möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. mit dem Generalkonsulat Donezk/Dienstsitz Dnipro in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Informationen zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Das Generalkonsulat stellt bis auf Weiteres keine Pässe aus. Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft in Kiew
Geld- oder Passverlust
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen das Generalkonsulat weiterhelfen kann.
Festnahme
Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichende sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.
Todesfall
Von einem Todesfall im Ausland werden die Angehörigen in Deutschland oft durch Mitreisende oder den Reiseveranstalter informiert. Soweit dies noch nicht geschehen ist und die örtlichen Behörden die deutsche Auslandsvertretung hierüber unterrichten, wird diese so rasch wie möglich die deutsche Polizei um Verständigung der Angehörigen in Deutschland bitten. Wenn die Polizei dann bei den Angehörigen vorspricht, schlägt sie ihnen meist vor, wegen der weiteren Fragen den Konsularbeamten an der deutschen Auslandsvertretung anzurufen.
Eine direkte telefonische Benachrichtigung der Angehörigen über den Tod durch den Konsularbeamten kommt aus grundsätzlichen Erwägungen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Bei spektakulären Unglücken lässt sich leider nicht immer verhindern, dass Angehörige hiervon zuerst über die Medien erfahren.
Der Konsularbeamte berät auf Wunsch zu den Möglichkeiten und Kosten sowie zur Abwicklung einer Überführung oder einer Bestattung vor Ort. Er kann örtliche Bestattungsunternehmen benennen. Eine Verauslagung von Überführungs- oder Bestattungskosten aus öffentlichen Mitteln ist nicht möglich.
Weitere Informationen für deutsche Staatsangehörige finden Sie hier