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Menschenrechtsprojekte in der Ost-Ukraine 2017
Das Generalkonsulat unterstützt auch weiterhin Projekte im Bereich Menschenrechte. In diesem Jahr wurden vom Auswärtigen Amt drei Projekte in der Ost-Ukraine ausgewählt und gefördert.
Das Generalkonsulat unterstützt auch weiterhin Projekte im Bereich Menschenrechte. 2017 wurden vom Auswärtigen Amt drei Projekte in der Ost-Ukraine ausgewählt und gefördert:
Am 3. März 2017 haben Generalkonsul Wolfgang Mössinger und der Leiter der NGO „Östliche Menschenrechtsgruppe“ Pawlo Lyssyansyj eine Zusammenarbeit im Bereich des Menschenrechtsschutzes in den vom Konflikt besonders betroffenen Gebieten vereinbart.

Das Projekt erstreckte sich über zehn Monate und zielte auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft und den Schutz der Menschenrechte in den Siedlungen entlang der Kontaktlinie. Diese Ziele sollten erreicht werden durch ein Monitoring von Menschenrechtsverletzungen und durch Rechtsbeistand für Binnenflüchtlinge und andere Betroffene. Die NGO führte Übungen, Seminare und runde Tische für Binnenflüchtlinge und Vertreter der betroffenen Gemeinden durch. Das Projekt einbezog interessierte Gemeindevertreter. Ebenso wurden aktive IDPs und sonstige Betroffene in das öffentliche Leben integriert. Diese Maßnahmen dienten auch der weiteren Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Vertiefung der Zusammenarbeit verschiedener NGOs und Menschenrechtsorganisationen.
Die NGO „Östliche Menschenrechtsgruppe“ wurde 2014 zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten, einer ausgewogenen Berichtserstattung in den Medien und der aktiven Einbeziehung der Bürger in die Lösung gesellschaftlicher Fragen gegründet.
Generalkonsul Mössinger hat am 7. März 2017 mit der Tschuhujiwer Menschenrechtsgruppe im Presse-Zentrum „KHARKIV today“ einen Vertrag über das Projekt „Stärkung der Zivilgesellschaft, der Journalisten und Integration der Binnenflüchtlinge im Charkiwer Gebiet“ unterzeichnet. Das ist das zweite Menschenrechtsprojekt, das vom Auswärtigen Amt im Osten der Ukraine unterstützt wurde

Im Rahmen dieses Projektes, das bis zum Ende des Jahres lief, wurden Seminare, Diskussionsveranstaltungen und Kurse durchgeführt, Broschüren für den betroffenen Personenkreis ausgearbeitet. Tschuhujiwer Menschenrechtsgruppe verfügte bereits über weitreichende Erfahrungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes und zahlreiche Kontakte, auch zu internationalen Organisationen. Sie gab Informationsbroschüren heraus und hat verschiedene Internetplattformen für Binnenflüchtlinge aufgebaut. Somit leistete die Tschuhujiwer Rechtsgruppe einen weiteren Beitrag zu Pressefreiheit, Einschränkung der Zensur, zum Schutz der IDP-Rechte. Das Projekt sah die postalische Übersendung von Informationsmaterialien zu Fragen des Rechtsschutzes an die interessierten Binnenflüchtlinge im Charkiwer Gebiet vor, so dass sie auch ohne Internetzugang zur Verfügung stehen.
Das dritte von der Bundesrepublik Deutschland unterstützte mit der Bezeichnung „Schule der neuen Geschäftsideen auf dem Lande“ wurde von der NGO „Zentrum für Entwicklung des sozialen Unternehmertums “Initiative„ durchgeführt. Dieses Projekt war das erste seiner Art. Diese Zivilorganisation, die seit 2013 in Saporischshja existiert, hat den Schutz von Menschenrechten zum Ziel.

Im Rahmen dieses Projektes wurden Kurse und Fortbildungen zu den Grundlagen unternehmerischer Tätigkeit auf dem Lande für die vor der Entlassung stehenden Gefängnisinsassinnen in Melitopol im Laufe der nächsten sechs Monate durchgeführt. Da diese Frauen wegen vergleichbar schwerwiegender Delikte verurteilt worden sind, wäre nach der Entlassung nicht auszuschließen, dass sie rückfällig werden. Diese Gefahr sollte jedoch gerade durch dieses Projekt reduziert werden, in dem den Frauen beigebracht wurden, Geschäftsideen zu entwickeln und verstärkt an sich selbst zu glauben. Ein vergleichbares Projekt hatte es bisher in der Region nicht gegeben. Zum Hintergrund: der größte Teil der angesprochenen Gefängnisinsassinnen kam aus den Gebieten Donezk und Luhansk, viele von ihnen haben ihre Häuser in Folge des Konfliktes im Osten des Landes verloren. Fast alle haben die Absicht der Gründung eines eigenen Unternehmens auf dem Lande bekundet. Da die Integration ehemaliger Häftlinge, insbesondere Frauen, ein landesweites Problem darstellte, hatte dieses Projekt eine Leuchtturmfunktion.
Hintergrundinformation:
Menschenrechte auch im Ausland stärken und unterstützen – für dieses Ziel setzt sich das Auswärtige Amt gemeinsam mit den deutschen Auslandsvertretungen durch gezielte Projektförderung ein, auch in der Ost-Ukraine.
Projektpartner sind dabei meist Nichtregierungsorganisationen, die sich im Ausland für die Respektierung und Umsetzung von Menschenrechten engagieren und auf menschenrechtlich relevante Problemfelder aufmerksam machen, um Menschenrechte im Bewusstsein der Öffentlichkeit und in staatlichen Entscheidungsträger zu verankern. Dabei sind Menschenrechtsorganisationen oft von finanzieller Unterstützung abhängig. Das Auswärtige Amt fördert deshalb jährlich rund 120 bis 140 Projekte in erster Linie in Ländern Afrikas, Asiens, Mittel- und Südamerikas sowie Osteuropas. Die Projekte umfassen dabei das gesamte Spektrum des Menschenrechtsschutzes und spiegeln die aktuellen Handlungsfelder deutscher Menschenrechtspolitik wider.
Die Deutsche Botschaft in Kiew und das Generalkonsulat Donezk in Dnipro unterstützen im Jahr 2017 insgesamt 16 Menschenrechtsprojekte in der Ukraine.