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Kleinstprojekte 2018

Sanierung der Räume in der Schule Nr.1 Panjutino

Sanierung der Räume in der Schule Nr.1 Panjutino, © Schule Nr.1

05.02.2018 - Artikel

Auch im Jahr 2018 fördert das Generalkonsulat wieder Kleinstprojekte im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit der Ukraine in seinem Amtsbezirk. Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis zum 10.03.2018 ein. Anträge, die später eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Ausschreibung zur Förderung von Kleinstprojekten 2018

Wichtige Information!!!

Das Generalkonsulat bietet keine persönliche Beratung zur Ausschreibung in seinem Büro an. Falls darüber hinaus noch Fragen bestehen sollten, bitte richten Sie diese an folgende E-Mail-Adresse: wi-100@done.diplo.de.

Auch 2018 kann das Deutsche Generalkonsulat Donezk mit Dienstsitz in Dnipro Kleinstprojekte in seinem Amtsbezirk wieder fördern.

Kleinstprojekte sind Projekte mit einer kurzen Laufzeit (max. 6 Monate, Beendigung bis spätestens 30.11.2018), die der Verbesserung der Grundbedürfnisse der armen und ärmsten Bevölkerungsschichten dienen und eine langfristige Wirkung entfalten. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Organisationen/Institutionen (keine Unternehmen), die aus eigener Kraft ihr Projekt nicht allein finanzieren können, können bis zum Bewerbungsschluss Anträge einreichen.

Förderbedingungen

Das Generalkonsulat unterstützt Organisationen/Institutionen bei der Umsetzung ihrer Projekte durch eine anteilige Finanzierung, sofern diese ihr Projekt nicht selbst verwirklichen können. Das heißt, dass in jedem Fall ein Eigenanteil (auch nicht finanzieller Natur wie z.B. durch Arbeitsleistung, Zurverfügungstellung von Arbeitskraft und Räumen) durch den Antragsteller erforderlich ist. Eine Teilfinanzierung durch Dritte ist möglich.

Die maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 5.000 Euro.

  • Im Rahmen des Projekts zu leistende Anschaffungen erfolgen ausschließlich in der Ukraine.
  • Das Projekt darf zu keinen wiederkehrenden Verpflichtungen des Generalkonsulats führen.
  • Pro Organisation / Vereinigung / Institution darf nur 1 Antrag gestellt werden.
  • Der Träger des Projekts muss in der Lage sein, die laufenden Kosten selbst zu tragen bzw. durch das Projekt zu erwirtschaften.
  • Maßnahmen zur Förderung einzelner Personen, Unternehmen oder von Behörden, Anschaffung der Computertechnik sowie Zuschüsse zu laufenden Kosten (Gehälter, Verbrauchsmaterial, Strom, Gas, Reisekosten, Telefonkoste usw.) antragstellender Organisationen sind nicht möglich.

Antragsfrist

Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis zum10.03.2018 ein. Anträge, die später eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Antrag

Projektantrag

Finanzierungsplan (Beidpiel)


Füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig in einer Sprache Ihrer Wahl aus, wobei Sie in der russischen/ukrainischen Fassung die kurze Projektbeschreibung zusätzlich auf Deutsch oder Englisch verfassen, lassen den Antrag von zwei verantwortlichen Personen der antragstellenden Organisation unterschreiben und senden ihn per Post an:

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Donezk

Der im Rahmen eines Kleinstprojektes renovierte Spiel- und Förderraum im Regionalzentrum für psycho-soziale Kinderrehabilitation im Dorf Myrne, Melitopol, Saporischser Gebiet.
Der im Rahmen eines Kleinstprojektes renovierte Spiel- und Förderraum im Regionalzentrum für psycho-soziale Kinderrehabilitation im Dorf Myrne, Melitopol, Saporischser Gebiet.© Andriy Los

Dienstsitz Dnipro

Wirtschaftsabteilung

Prospekt Dmytra Yavornytskogo 1a, Büro 301

49005 Dnipro

Jeder Antragsteller wird über das Eintreffen der Antragsunterlagen sowie die Ergebnisse der Ausschreibung per E-Mail benachrichtigt. Nur vollständige Anträge mit Finanzierungsplan können geprüft werden.

Wichtiger Hinweis:

Antrag kann von den Organisationen / Vereinigungen / Institutionen aus den Oblasten Donezk, Charkiw, Dnipropetrowsk, Luhansk und Saporishja, die zum Amtsbezirk des Generalkonsulats gehören, gestellt werden.



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